1. Buchung & Reservierung

 

a) Vertragsabschluss

Mit seiner Buchungsanfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn der Mieter eine Anzahlung ZEITNAH, ZUM ANGEBOT tätigt und der Vermieter die Buchung schriftlich oder elektronisch bestägt. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Vermieter per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden.

 
b) Preise und Zahlungsbedinungen für Stellplätze

(1) Die jeweils gültigen Preise und Saisonzeiten (April bis Oktober) 

(2) Der Anzahlungsbetrag von 25,00 € pro Platz ist ZEITNAH, ZUM ANGEBOT per Überweisung zu tätigen. Bei einer

 

                                             Bankverbindung:
                                             Campingplatz Bieger
                                             Sparkasse Forchheim
                                             BIG: BYLADEM1FOR
                                             IBAN: DE39 7635 1040 0000 0436 87

 

Überweisung ist unbedingt der Buchungszeitraum als Verwendungszweck anzugeben. 

(3) Die Anzahlung muss vor Ankunft und Betreten des Campingplatzes eingegangen sein. 

(4) Bei spontanen Anreisen setzt ein sofortiger Vertragsabschluß sich in Kraft.

(5) Bei spontanen Buchungen setzt mit der Bestätigung des Angebotes, durch den Mieter, sich der Vertragsabschluß in Kraft.

 

c) Stellplatz und Anreise/Abreise

(1) Die Anreise ist am Anreisetag ab 14 Uhr möglich. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 12 Uhr zu verlassen. 

(2) Standplätze, die bis 19 Uhr nicht bezogen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Ankunft erfolgt ist, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf einen Ersatzstandplatz oder ein Ersatzmietobjekt hat.

(3) Eine vorzeitige Anreise (am Tag der Anreise) oder spätere Abreise (am Tag der Abreise) ist nur bei Verfügbarkeit und nach vorheriger Rücksprache gegen Gebühr möglich.

(4) Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Stellplatzes. Wir versuchen Sie immer bestmöglich entsprechend Ihren Wünschen und der aktuellen Verfügbarkeit zu platzieren. Die angegebene Platznummer kann sich auch am Tag der Anreise aufgrund von kurzfristigen Änderungen verschieben.

(5) Bei An- und Abreise sind die Ruhezeiten (22 Uhr bis 7 Uhr sowie 12-14 Uhr) unbedingt einzuhalten.

(6) Pro Familie ist ein Stellplatz online zu buchen. Die Anzahl der mitreisenden Personen sind in der Buchung anzugeben.

  • Parzelle: ist das Aufstellen jeweils eines Wohnwagens (inklusive Vorzelt), Wohnmobils, Campingbuses, PKW mit Dachzelt, Hauszeltes oder 4 Pers.Zeltes zuzüglich eines Kinderzeltes gestattet. Auf der Parzelle darf jeweils nur ein PKW abgestellt werden.
  • Zeltwiese: ist das Aufstellen eines 2 Pers. Zeltes gestattet mit jeweils nur einem PKW

(7) Zu bestimmten Zeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestmietdauer erfüllen. Wir behalten uns vor, den Mindestaufenthalt je nach Auslastung/Belegung anzupassen.

(8) Bei Abreise ist der Stellplatz vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Erforderliche Nacharbeiten kann der Vermieter dem Mieter nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.

 

2. Stornierung / Rücktritt durch den Mieter

 

(1) Vor Mietbeginn kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies dem Vermieter schriftlich per E-Mail mitteilt. 

(2) Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt grundsätzlich auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB). Für einen Rücktritt werden folgende Stornokosten-Pauschalen in Rechnung gestellt:

Stornokosten für Stellplatzreservierung

Die Stornierung einer Stellplatzreservierung ist bis 15 Tage vor Anreise kostenfrei. Danach fallen folgende pauschale Gebühren der gesamten Reservierungskosten an:

  • ab 14 Tage bis 8 Tage vor Anreisetag: 20% 
  • ab 7 Tage bis 4 Tag vor Anreisetag: 50 %
  • ab 3 Tage bis 1 Tag vor Anreisetag: 80 % 
  • am Anreisetag, bei Nichtanreise oder während des Aufenthaltes: 100 %

(3) Eine Umbuchung ist bei Verfügbarkeit aus Kulanz möglich.

(4) Nach Mietbeginn ist der Mieter berechigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht.

 

Auch Regen oder schlechtes Wetter, Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den gebuchten Übernachtungspreis zu zahlen.

 

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Verwendungsrisiko auf Seiten des Gastes liegt. Sind aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder sonstigen landesrechtlichen Auflagen bzw. Verordnungen die Angebote des Campingplatzes nicht oder nur eingeschränkt für den Gast nutzbar, befreit dies nicht von der Entrichtung des Stellplatzkosten entsprechend der Buchung. Fällt die gebuchte Übernachtung hingegen in den Zeitraum eines kompletten Beherbergungsverbotes bzw. einer Betriebsschließung erhält der Gast den bereits gezahlten Mietpreis zurück.

Hinweis: Reiserücktrittsversicherung

Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie können unvorhergesehen eintreten. Mit der Stornokosten-Versicherung können Sie sich gegen diese Risiken absichern.

 

3. Stornierung/Rücktritt durch den Vermieter

 
(1) Vor Mietbeginn kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Mieter nach § 3 in Zahlungsverzug befindet oder sich herausstellt, dass ein Hausverbot gegen den Mieter bzw. eine mitnutzende Person besteht.
(2) Der Vermieter ist nach Mietbeginn berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen, wenn

a) der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch des Standplatzes fortsetzt.

b) der Mieter oder eine mitnutzende Person, gegen diesen Vertrag oder die Platzordnung verstößt und trotz Aufforderung des Vermieters dies nicht unterlässt. Im Falle erheblicher Verstöße ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

c) der Mieter sich nach § 3 in Zahlungsverzug befindet.

d) der Mieter die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.


Das Klettern gehört zur Fränkischen Schweiz wie das Ade zum Franken. Legendäre Steilhänge in verschiedenen Schwierigkeitsgraden warten im Frankenjura, dem bekanntesten Klettergebiet Deutschlands.

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Kaiserstadt Forchheim  Unser Landgasthof liegt zental in Franken  zwischen den Metropolen Nürnberg, Bamberg, Bayreuth im Landkreis der Kaiserstadt Forchheim.

 

 Kaiserstadt Forchheim

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