Campingplatz Bieger in Rothenbühl bei Ebermannstadt am Beheizen Freibad Ebs'er Mare.

Campingplatzordnung

Wir freuen uns über Ihren Besuch und werden uns alle Mühe geben, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dieser reibungslos abläuft, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:

 

  • Geltungsbereich
    Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste als auch für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen ohne Vorbehalt. Der Campingplatz ist jährlich jeweils vom 01. April bis einschließlich 31. Oktober geöffnet. In der übrigen Zeit bleibt die Nutzung den Dauercampern vorbehalten.

  • Ankunft – Zutritt (ausgenommen Dauercamper)
    Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich an.                                                                                                                              Ein Zutritt zum Campingplatz ist nur nach erfolgter Anmeldung gestattet.                                                                                     Melden Sie sich bitte auch dann an, wenn Sie den Platz nur kurzfristig besuchen möchten.                           Tagesbesucher dürfen den Platz nicht mit Ihren Fahrzeugen befahren und haben bis 22.00 Uhr den Platz zu verlassen. Die Platzeinteilung wird von dem Platzinhaber vorgenommen. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.

                                                          Wir haben keine Rezeption !     

                                                    

        Telefonisch erreichbar:   Festnetz: 09194 /9534

  • Campinggebühr
    Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste, welche im Schaukasten aushängt.

  • Abreise Feriengäste
     Abreise bis 11.00 Uhr                                                                                                                                                                         Bitte hinterlassen Sie einen sauberen Stellplatz. Nachreinigungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

  • Platzruhe

    Die Platzruhe dauert von 12.00 - 14.00 Uhr sowie von 22.00 - 7.00 Uhr.                                                                         Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren.                                                               Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden.                                                                                                                    

  • Nutzung des Stellplatzes
    Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden.                                                                                  Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, - schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
    Der Mieter darf den Platz nur für eigene Zwecke verwenden. Die Weitervermietung an Dritte oder Jugendliche ist nicht gestattet. Der Platz darf nicht gewerblich genutzt werden. Der Mieter haftet für seine Besucher. 

  • Kinder
    Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten campen. Bei Kindern und Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren gilt die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

  • Sauberkeit

    • Die Sanitär- und Toilettenräume sind sauber zu hinterlassen. Kinder bis 8 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Jeglicher angerichtete Schaden ist unverzüglich zu melden.
    • Sanitärreinigung von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr,                                                                                                            während der Reinigung sind WC, Duschen, Waschbereich und Spülbecken geschlossen.
  • Müll
    Hausmüll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Das Abstellen von Sperrmüll ist strengstens untersagt. Bitte beachten Sie unsere Mülltrennung. Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während des Aufenthalts auf dem Platz entstanden ist.

  • Brandvorschriften

    Zum Grillen verwenden Sie einen geeigneten Gasgrill und vermeiden starke Rauch- und Geruchsbelästigungen und sind bis 22.00 Uhr zu löschen.       

  • Kein offenes Feuer ! (z.B. Feuerschalen )                                                                                                 

  • Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. Die notwendige Prüfung der Gasanlage muss von einem dafür befähigten Fachmann alle zwei Jahre ausgeführt werden. Die Prüfplakette bitte sichtbar anbringen.

  • Stromversorgung
    Ab Abnahmestelle ist der Camper für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE- Stecker verwendet werden.

  • Fahrzeuge

    Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (5 km/h). Kraftfahrzeuge der Mieter sind auf dem jeweiligen Stellplatz abzustellen, sie dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden.            Mittags- & Nachtruhe                                                                                                                                                                        Für den Fahrverkehr ist der Platz von 12.00 hr bis 14.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gesperrt
  • Videoüberwachung
    Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras überwacht. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.

  • Hausrecht
    Das Campingpersonal ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

  • Haftung
    Das Campen auf dem Grundstück geschieht auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz- bzw. Hagelschäden wird keine Haftung übernommen. In den Wintermonaten vom 01. November bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres ist der Campingplatz offiziell geschlossen. Während dieser Zeit erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst. Während dieser Zeit ist der Zutritt ausschließlich den Dauercampern erlaubt. Das Begehen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung.

  • Gültigkeit
    Diese Campingplatzordnung gilt ab 01.01.2021 Ergänzungen und Änderungen sind jederzeit möglich. Frühere Campingplatzordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit !


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